Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag

Bevor eine Frau vor oder nach der Geburt Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch nehmen kann, ist die Hebamme nunmehr seit dem 1.2.2013 vom Gesetzgeber gezwungen, mit der Frau einen Behandlungsvertrag abzuschließen.

Mittlerweile muss eine Frau in der Hebammenpraxis 3 Unterschriften auf 3 Formularen leisten:
1. Vereinbarung über versäumte Stunden
2. Behandlungsvertrag
3. Quittierung der erhaltenen Leistung

Durch den mittlerweile extrem hohen Verwaltungsaufwand und die schlechte Bezahlung gibt es immer weniger Hebammen, die freiberuflich arbeiten wollen.
Hier in der Hebammenpraxis Sonnenberg suchen wir immer wieder neue Kolleginnen um unser Team zu erweitern.

Wenn Sie die Hebammenarbeit unterstützen möchten, dann wenden Sie sich bitte schriftlich bei Ihrer Krankenkasse und im Gesundheitsministerium.